Digital Services Act (DSA)

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 Nr. 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste - DSA

1. Meldemöglichkeiten

Kontaktstelle für Behörden gem. Art. 11 der Verordnung (EU) 2022/2065

Kommunikationssprache: Deutsch, Englisch
Diese E-Mail-Adresse ist ausschließlich für Anfragen von Behörden gem. Art. 11 DSA bestimmt.
Andere Anfragen werden nicht bearbeitet und beantwortet.

Meldeverfahren gem. Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065

Kontaktformular

Dieses Kontaktformular ist ausschließlich für Meldungen von rechtswidrigen Inhalten gem. Art. 16 DSA bestimmt. Andere Anfragen werde nicht bearbeitet oder beantwortet.

Sie können uns auch über folgende E-Mail tkg-anfragen@ip-projects.de eine E-Mail mit ihren Angaben senden.

Bitte stellen Sie sicher, dass folgende Angaben enthalten sind:

  1. Eine hinreichend begründete Erläuterung, warum Sie die fraglichen Informationen als rechtswidrig ansehen
  2. Eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherortes, etwa präzise URL und, soweit erforderlich, weitere zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der betroffenen Inhalte
  3. Ihr Name und ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie keine Informationen zu Richtlinie 2011/92 EU vom 13.12.2011 übermitteln und
  4. Eine Erklärung, dass sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

Sofern wir ihre Kontaktangaben haben, übersenden wir Ihnen unverzüglich eine Eingangsmitteilung und senden Ihnen unverzüglich unsere Entscheidung hinsichtlich der gemeldeten Inhalte, ggfs. mit Rechtsbehelfsbelehrung mit.

2. Begründung

Wir legen allen betroffenen Nutzern eine klare und spezifische Begründung für alle Beschränkungen vor, die wir ergreifen können. Das können folgende Maßnahmen sein:

3. Rechtsmittel

Sie können gegen die vorgenannten Maßnahmen eine Beschwerde bei uns einlegen, die begründet werden sollte. Abhängig vom Erfolg der Beschwerde werden wir die verhängten Maßnahmen wieder aufheben.

Sie können ebenfalls ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren bei der Bundesnetzagentur als nationale Koordinierungsstelle für digitale Dienste beginnen.

Unabhängig von den vorgenannten Wegen steht Ihnen der Weg der ordentlichen Gerichtsbarkeit jederzeit offen.

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